Einstimmig wird dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
In diesem
Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass es gesetzlich
vorgeschrieben ist, dass Gemeinden bei Kanal- und Wassergebühren keine Gewinne
erzielen dürfen.
Einstimmig wird dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.
In diesem
Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass es gesetzlich
vorgeschrieben ist, dass Gemeinden bei Kanal- und Wassergebühren keine Gewinne
erzielen dürfen.