Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ohne konkrete Beschlussfassung bestand einhellig Einverständnis damit, dass der Beschluss vom 14.01.2011 in die Geschäftsordnung aufgenommen wird.

Sollte die Veröffentlichung der öffentlichen Tagesordnung bereits eine Woche vor der Sitzungswoche einmal vergessen werden oder nicht möglich sein, hat dies nicht zur Folge, dass die Gemeinderatssitzung nicht stattfindet.

Maßgeblich für das Durchführen der Gemeinderatssitzung ist die ordnungsgemäße Ladung aller Gemeinderäte.

Der Bürgermeister verwies beispielsweise darauf, dass es schon zwischen den Jahren evtl. ein Problem geben könnte, weil in der 52. KW kein Amts- u. Mitteilungsblatt erscheint. Nachdem die Januar-Sitzung aber verschoben werden soll, stellt sich zumindest dieses Jahr dieses Problem nicht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsordnung entsprechend zu ergänzen.