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TOP Ö 8: Eventuelle Erhöhung der Grundsteuer A für unbebaute Grundstücke und der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke und bebaubare Grundstücke ab 01.01.2013, die Entscheidung wurde in der Aprilsitzung auf die Novembersitzung vertagt
Sitzung:
16.11.2012
Gemeinderat Dammbach
Beschluss:
zur Kenntnis genommen