Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Gemeinderat beschließt den Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Nutzung der Klaffenbornquelle und der Steingrundquelle I in dem Umfang, wie dies von Herrn Dr. Schaar in den Antragunterlagen vorgeschlagen wird zu stellen.  Die maximale jährliche Entnahmemenge beträgt 120.000 Kubikmeter, die maximale tägliche Entnahmemenge liegt bei 500 Kubikmeter und maximale Entnahme aus der Quellschüttung bei 7 Liter/pro Sekunde. Die wird beim Landratsamt Aschaffenburg eingereicht und beantragt. 

Einstimmig wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.