Der Gemeinderat
erteilt einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1
BauGB für den Bau eines Dachstuhls auf vorh. Garage.
Den Ausnahmen und
Befreiungen nach § 31 Abs. 1 BauGB von den Festsetzung des
B-Planes wird
zugestimmt.