Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einstimmig wurde dem Bauantrag mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Grünflächengestaltung entsprechend den Vorschriften des Bebauungsplanes noch nachgewiesen werden muss und dass geklärt wird, welche Ablagerungen auf den beiden Lagerplätzen Flur-Nr. 2000/31 und 2000/32 erfolgt. Werden Materialien gelagert, die besondere Anforderungen aus der Sicht des Bodenschutzes und des Wasserrechtes auslösen, wäre auch das entsprechende Referat des Landratsamt Aschaffenburg und das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zu hören.