Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Verwaltung
schlägt vor, Abs. 4 Buchstabe a der
Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen und die Satzung dahingehend
entsprechend zu ändern. In Abs. 4
Buchstabe a wird die Zahl „60“ durch die Zahl „12“ ersetzt.
Einstimmig wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt.