Die Verwaltung
schlägt vor Abs. 4 Buchstabe a der Satzung an die aktuelle Rechtslage
anzupassen und die Satzung dahingehend entsprechend zu ändern. In Abs. 4
Buchstabe a wird die Zahl „60“ durch die Zahl „12“ ersetzt.
Einstimmig wurde dem Beschlussvorschlag ohne Diskussion zugestimmt.