Mit fünf Gegenstimmen wird dem Vorschlag des Bürgermeister zugestimmt und die Geschäftsordnung in § 22, Absatz 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Heimbuchenthal entsprechend geändert.
Mit fünf Gegenstimmen wird dem Vorschlag des Bürgermeister zugestimmt und die Geschäftsordnung in § 22, Absatz 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Heimbuchenthal entsprechend geändert.