Einstimmig stimmt der Gemeinderat dem Fortführungsnachweis Nr. 499 zu. Der 1. Bürgermeister wird mit den notwendigen Beurkundungen beauftragt.
Einstimmig stimmt der Gemeinderat dem Fortführungsnachweis Nr. 499 zu. Der 1. Bürgermeister wird mit den notwendigen Beurkundungen beauftragt.