Einstimmig wurde der
Beschlussvorschlag wie folgt angenommen:
Den Gemeindearbeitern
wird die Unfallverhütungsvorschrift „Arbeitsschutz beim
Straßenunterhaltungsdienst – Ein Tag beim Winterdienst“ gegen Unterschrift zur
Beachtung ausgehändigt.
Soweit gefährliche Situationen eintreten, sind die Gemeindearbeiter befugt, entsprechende Stellen nicht zu räumen und zu streuen und von parkenden oder behindernden Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen Meldung beim Bürgermeister zu machen, damit Abhilfe geschaffen und Schritte unternommen werden können.