Einstimmig wird das Vermessungsergebnis anerkannt und der jeweils amtierende Bürgermeister mit den notwendigen notariellen Beurkundungen beauftragt.
Einstimmig wird das Vermessungsergebnis anerkannt und der jeweils amtierende Bürgermeister mit den notwendigen notariellen Beurkundungen beauftragt.