Einstimmig werden die
Fortführungsnachweise Nr. 491 und 492 anerkannt und der 1. Bürgermeister
mit den notwendigen Messungsanerkenntnissen beauftragt.
Einstimmig werden die
Fortführungsnachweise Nr. 491 und 492 anerkannt und der 1. Bürgermeister
mit den notwendigen Messungsanerkenntnissen beauftragt.