Einstimmig beschloss der Gemeinderat für die Talseite der Gartenstraße von der Einmündung Buchrainstraße bis einschl. des Anwesens Manfred Paul, Gartenstraße 8, Fl.-Nr. 218/6 ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat für die Talseite der Gartenstraße von der Einmündung Buchrainstraße bis einschl. des Anwesens Manfred Paul, Gartenstraße 8, Fl.-Nr. 218/6 ein eingeschränktes Halteverbot anzuordnen.