Einstimmig stimmt der Gemeinderat den von der Verwaltung und dem Bürgermeister vorgeschlagenen Ergänzungen zu und beschließt den Erlass der Verordnung.
Einstimmig stimmt der Gemeinderat den von der Verwaltung und dem Bürgermeister vorgeschlagenen Ergänzungen zu und beschließt den Erlass der Verordnung.