Einstimmig wird auf Vorschlag des Finanzausschusses dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt und die Satzung entsprechend geändert.
Einstimmig wird auf Vorschlag des Finanzausschusses dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt und die Satzung entsprechend geändert.