Einstimmig stimmt der
Gemeinderat der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit der
Abweichung vom Bebauungsplan zu.
Einstimmig stimmt der
Gemeinderat der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit der
Abweichung vom Bebauungsplan zu.