Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Einstimmig beschließt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung die Entlastung für die Jahresrechnung 2010 zu erteilen.

Der Bürgermeister ist von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.