Vorgeschlagen wurde, dem Vereinbarungsentwurf zwischen dem Landkreis
Aschaffenburg und der Gemeinde Heimbuchenthal über den Bau und die Unterhaltung
einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der
Fahrbahn der Kreisstraße AB 9 vom 08.08.2011 – Az: 21.2-6302-AB 9/Ba wird
zustimmen.
Benjamin Schreck fragte, warum der Ersatz jetzt höher ist.
Der Geschäftsleiter führte aus, dass die Entschädigung nach Kanalmetern die saniert und erneuert wurden, nach tatsächlichem Aufmaß bemessen wird. Offensichtlich wurde mehr als ursprünglich geplant und angenommen saniert, bzw. erneuert.
Einstimmig wurde der Beschlussvorschlag angenommen.