Einstimmig wird dem
Vorschlag des Finanzausschusses zugestimmt. Die o. g. Ergänzungen sollen noch,
soweit nach rechtlicher Prüfung möglich, in die Verordnung mit eingearbeitet
werden.
Einstimmig wird dem
Vorschlag des Finanzausschusses zugestimmt. Die o. g. Ergänzungen sollen noch,
soweit nach rechtlicher Prüfung möglich, in die Verordnung mit eingearbeitet
werden.