Der
Fortführungsnachweis Nr. 887 der Gemarkung Heimbuchenthal wird anerkannt und
der jeweils amtierende Bürgermeister mit
dem Vollzug und dem entsprechenden Grunderwerb beauftragt.
Einstimmig wurde dem Beschlussvorschlag zugestimmt.
Der
Fortführungsnachweis Nr. 887 der Gemarkung Heimbuchenthal wird anerkannt und
der jeweils amtierende Bürgermeister mit
dem Vollzug und dem entsprechenden Grunderwerb beauftragt.
Einstimmig wurde dem Beschlussvorschlag zugestimmt.