Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

A) Das Bauprogramm in Form des Planes vom 25.05.2011 und in Form der Kostenschätzung vom 27.11.11,  beides erstellt von Herrn Brückner, für die Sanierung des Teilstücks der Buchrainstraße vom Anwesen Schwind  (Flur-Nr. 323/15) bis einschl. Anwesen Diener (Flur-Nr. 323/26) wird beschlossen. Mit ausgeschrieben werden soll das Verlegen von Leerrohren und als Bedarfsposition ein Verstärkungsvlies. Ob dieses eingebaut wird, wird gesondert bei der Vergabe  noch entschieden. 

 

B) Nach Ausführung der Maßnahme sind von der Verwaltung die gesetzlichen Ausbaubeiträge  festzusetzen. Hierbei wird die Straße als Haupterschließungsstraße einklassifiziert. Begründet wird dies mit den angeschlossenen Bauhof und Recyclinghof,  welcher sehr stark frequentiert wird und auch Landkreisbürgern von außerhalb zugänglich ist.

Außerdem führt unmittelbar im Anschluss an  die Straße der öffentliche Waldweg zum Naherholungsgelände Waldsee, Festplatz, wird zur Holzabfuhr genutzt usw.

C) Die Mauer gegenüber dem Anwesen Johann Schwind, Flur-Nr. 323/15 dient sowohl  der Buchrainstraße alt, beginnend an der Hauptstraße, endend  am  Wald, als auch dem Teil Buchrainstraße vom Anwesen Schwind bis zum Anwesen Bauhof. Diese Mauer wird deshalb jeweils zu 50 % beiden getrennten Straßen und Abrechnungen beitragsmäßig zugeordnet.