Der Gemeinderat
beschloss einstimmig:
A) Das Bauprogramm in
Form des Planes vom 25.05.2011 und in Form der Kostenschätzung vom
27.11.11, beides erstellt von Herrn
Brückner, für die Sanierung des Teilstücks der Buchrainstraße vom Anwesen
Schwind (Flur-Nr. 323/15) bis einschl.
Anwesen Diener (Flur-Nr. 323/26) wird beschlossen. Mit ausgeschrieben werden
soll das Verlegen von Leerrohren und als Bedarfsposition ein Verstärkungsvlies.
Ob dieses eingebaut wird, wird gesondert bei der Vergabe noch entschieden.
B) Nach Ausführung
der Maßnahme sind von der Verwaltung die gesetzlichen Ausbaubeiträge festzusetzen. Hierbei wird die Straße als
Haupterschließungsstraße einklassifiziert. Begründet wird dies mit den
angeschlossenen Bauhof und Recyclinghof,
welcher sehr stark frequentiert wird und auch Landkreisbürgern von
außerhalb zugänglich ist.
Außerdem führt
unmittelbar im Anschluss an die Straße
der öffentliche Waldweg zum Naherholungsgelände Waldsee, Festplatz, wird zur
Holzabfuhr genutzt usw.
C) Die Mauer gegenüber dem Anwesen Johann Schwind, Flur-Nr. 323/15 dient sowohl der Buchrainstraße alt, beginnend an der Hauptstraße, endend am Wald, als auch dem Teil Buchrainstraße vom Anwesen Schwind bis zum Anwesen Bauhof. Diese Mauer wird deshalb jeweils zu 50 % beiden getrennten Straßen und Abrechnungen beitragsmäßig zugeordnet.