Einstimmig wird beschlossen, dass der vorübergehende Gaststättenbetrieb für den 02.07.2011 nur dann genehmigt wird, wenn die Veranstaltung im Freien durchgeführt wird, bzw. das Bauamt im Landratsamt zustimmt.
Einstimmig wird beschlossen, dass der vorübergehende Gaststättenbetrieb für den 02.07.2011 nur dann genehmigt wird, wenn die Veranstaltung im Freien durchgeführt wird, bzw. das Bauamt im Landratsamt zustimmt.