Einstimmig wird die
Entlastung für die Jahresrechnung 2009 gemäß Art. 102 der GO bei
Stimmenthaltung des Bürgermeisters erteilt.
Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
Einstimmig wird die
Entlastung für die Jahresrechnung 2009 gemäß Art. 102 der GO bei
Stimmenthaltung des Bürgermeisters erteilt.
Der Bürgermeister übernimmt wieder die Sitzungsleitung.