Einstimmig wird
beschlossen, dass die Entlastung für die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde
Heimbuchenthal nach Art. 102 Abs. 3 GO erteilt wird.
Der Bürgermeister enthält sich zu diesem Punkt bei Beratung und Beschlussfassung.
Einstimmig wird
beschlossen, dass die Entlastung für die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde
Heimbuchenthal nach Art. 102 Abs. 3 GO erteilt wird.
Der Bürgermeister enthält sich zu diesem Punkt bei Beratung und Beschlussfassung.