Einstimmig stimmt der Gemeinderat dem Neuerlass der beiden Satzungen zu. Diese werden dann als Bestandteil des Mitteilungsblattes und nicht mehr als Sonderdruck veröffentlicht.
Einstimmig stimmt der Gemeinderat dem Neuerlass der beiden Satzungen zu. Diese werden dann als Bestandteil des Mitteilungsblattes und nicht mehr als Sonderdruck veröffentlicht.