Einstimmig wird der Fortführungsnachweis Nr. 414 anerkannt und der Bürgermeister mit den notwendigen Schritten zum Grundbuchvollzug ermächtigt.
Einstimmig wird der Fortführungsnachweis Nr. 414 anerkannt und der Bürgermeister mit den notwendigen Schritten zum Grundbuchvollzug ermächtigt.