Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Dem Bauantrag und den Abweichungen vom Bebauungsplan und den damit notwendigen Befreiungen und Ausnahme wurde einstimmig unter der Voraussetzung, dass 4 Stellplätze nachgewiesen werden,  zugestimmt. Bezüglich der Forderung zum Stellplatznachweis gab es eine Gegenstimme von Michael Spielmann, weil das Landratsamt Aschaffenburg in einem anderen Fall (Wintersbacher Straße 59) von der Beibringung eines Stellplatznachweises befreit hatte.