Die Vorbehaltsgebiete
und Vorranggebiete für Wasser T 19.2 und 19.3 liegen zumindest teilweise nicht
im gemeindefreien Gebiet, sondern im Gemeindegebiet Dammbach. Die Gemarkung
Krausenbacher Forst ist Bestandteil unserer Gemeinde. Dies müsste korrigiert
werden.
Die Gemeinde Dammbach
ist mit der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete T 19.2 und 19.3 nur
dann einverstanden, wenn die dortigen Wasservorkommen nicht ausschließlich der Rastanlage
Rohrbrunn dienen, sondern im Rahmen einer geordneten Wasserbilanz hier auch
Versorgungsmöglichkeiten für die Gemeinde Dammbach gesichert werden.
Die Gemeinde Dammbach beantragt die früher für die Wasserversorgung der Geishöhe genutzte Quelle auf halber Höhe des Geishöhwaldes als Vorranggebiet für Wasser mit aufzunehmen.
Ebenfalls mit
aufzunehmen und mindestens als Vorranggebiet für Wasser auszuweisen ist die
Gößbachquelle, welche der Wasserversorgung des Hofgutes Hundsrück seit
Jahrzehnten dient.
Für das Hofgut
Hundsrück besteht keine andere Versorgungsmöglichkeit. Auf die Ergänzung muss
bestanden werden.
Auf Vorschlag von
Karl Bauer wird auch noch die Schafsquelle auf dem Grundstück, das die Gemeinde
Dammbach von Herrn Günther Spielmann gekauft hat, mit aufgenommen und
beantragt, diese in die Vorranggebiete mit aufzunehmen.
Einhellig wurde dem zugestimmt.