Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Die Vorbehaltsgebiete und Vorranggebiete für Wasser T 19.2 und 19.3 liegen zumindest teilweise nicht im gemeindefreien Gebiet, sondern im Gemeindegebiet Dammbach. Die Gemarkung Krausenbacher Forst ist Bestandteil unserer Gemeinde. Dies müsste korrigiert werden.

Die Gemeinde Dammbach ist mit der Ausweisung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete T 19.2 und 19.3 nur dann einverstanden, wenn die dortigen Wasservorkommen nicht ausschließlich der Rastanlage Rohrbrunn dienen, sondern im Rahmen einer geordneten Wasserbilanz hier auch Versorgungsmöglichkeiten für die Gemeinde Dammbach gesichert werden.

Die Gemeinde Dammbach beantragt die früher für die Wasserversorgung der Geishöhe genutzte Quelle auf halber Höhe des Geishöhwaldes als Vorranggebiet für Wasser mit aufzunehmen.

Ebenfalls mit aufzunehmen und mindestens als Vorranggebiet für Wasser auszuweisen ist die Gößbachquelle, welche der Wasserversorgung des Hofgutes Hundsrück seit Jahrzehnten dient.

Für das Hofgut Hundsrück besteht keine andere Versorgungsmöglichkeit. Auf die Ergänzung muss bestanden werden.

Auf Vorschlag von Karl Bauer wird auch noch die Schafsquelle auf dem Grundstück, das die Gemeinde Dammbach von Herrn Günther Spielmann gekauft hat, mit aufgenommen und beantragt, diese in die Vorranggebiete mit aufzunehmen.

Einhellig wurde dem zugestimmt.