Einstimmig wurde dies
beschlossen:
3.
Sind auch diese Abklärungen positiv und keine zu große Weideflächen betroffen,
wird der Finanzausschuss beauftragt unter Leitung des 1. Bürgermeisters
Verhandlungen mit der Gemeinde Mespelbrunn mit dem Ziel eines
Vertragsabschlusses, entweder in Form eines öffentlich rechtlichen Vertrages,
einer Zweckvereinbarung nach dem Gesetz der kommunalen Zusammenarbeit oder auch
eines kommunalen Zweckverbandes zur Wasserversorgung der beiden Gemeinde zu
führen.
Die
Verhandlungen sind dann unverzüglich zu beginnen.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt über alle Schritte umfassend den
Bürgermeister und Gemeinderat Mespelbrunn schriftlich zu informieren, damit es
zu keinen Irritationen kommen kann.
Bernhard Schippler meinte noch, dass Dr. März ein Angebot für die weiteren Alternativuntersuchungen abgeben sollte.
Dies ist bereits mit Schreiben vom 04.01.2010 geschehen. Auch dieses Schreiben liegt den Gemeinderäten bereits vor.