Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einstimmig wurde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt und folgendes beschlossen:

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben gemeindlicherseits mit der Maßgabe zu, dass die Gemeinde Dammbach über die jetzigen Erschließungsleistungen hinaus, keinerlei weitere Leistungen erbringen muss. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ausbau der Zufahrtsstraße über die allgemeine Verkehrssicherungspflicht hinaus. Es wird darauf hingewiesen, dass etwa ab der Feld-/Waldgrenze die Straße zum Hofgut Hundsrück im alleinigen Eigentum und damit in der kompletten Verantwortung des Bauherrn steht. Die Gemeinde sichert auch nicht die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu. Diese soll nach den wasserrechtlich genehmigten Unterlagen gemäß Antrag des Bauherrn über eine private Teichkläranlage mit anschließender Versickerung erfolgen. Das Hofgut ist auch nicht an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen, sondern verfügt über eine private Wasserversorgungsanlage, ebenfalls in eigener Verantwortung.