Einstimmig wird nachträglich der Einzelhausbebauung zugestimmt. Der Bürgermeister enthält sich bei der Abstimmung als persönlich Beteiligter.
Einstimmig wird nachträglich der Einzelhausbebauung zugestimmt. Der Bürgermeister enthält sich bei der Abstimmung als persönlich Beteiligter.