Einstimmig wird eine schnelle Ausschreibung beschlossen. Der Gemeinderat ermächtigt der Bürgermeister zu einer Vergabe bis zur einer Obergrenze von 4.000 € an den günstigsten Bieter.
Einstimmig wird eine schnelle Ausschreibung beschlossen. Der Gemeinderat ermächtigt der Bürgermeister zu einer Vergabe bis zur einer Obergrenze von 4.000 € an den günstigsten Bieter.