Dem Fortführungsnachweis Nr. 433 der Gemarkung Krausenbach wird zugestimmt und der Bürgermeister mit den entsprechenden Vollzugsschritten beauftragt.
Dem Fortführungsnachweis Nr. 433 der Gemarkung Krausenbach wird zugestimmt und der Bürgermeister mit den entsprechenden Vollzugsschritten beauftragt.