Den
Fortführungsnachweisen Nrn. 33 und 34 der Gemarkung Krausenbacher Forst wird
zugestimmt und der Bürgermeister mit den entsprechenden Vollzugsschritten
beauftragt.
Den
Fortführungsnachweisen Nrn. 33 und 34 der Gemarkung Krausenbacher Forst wird
zugestimmt und der Bürgermeister mit den entsprechenden Vollzugsschritten
beauftragt.